Das Deutsche Weinrecht kennt folgende Güteklassen und Qualitätsstufen. Diese Einteilungen sollen dem Verbraucher eine Einkaufshilfe und dem Winzer ein Anreiz für die Qualitätsverbesserung sein.

  • Tafelwein muss ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen.
    • Landwein ist die gehobene Stufe des Tafelweins. Das Lesegut muss aus einem bestimmten Gebiet stammen. Der Wein ist trocken oder halbtrocken.

  • Qualitätswein b.A. darf nur mit amtlicher Prüfungsnummer in den Verkauf gebracht werden.
    • Qualitätswein
    • Qualitätswein mit Prädikat darf kein Zucker zugesetzt werden.
      • Kabinett fein, leicht mit wenig Alkohol.
      • Spätlese reif, elegant, etwas später in vollreifem Zustand geerntet.
      • Auslese edel, aus vollreifen oder edelfaulen Trauben.
      • Beerenauslese voll, fruchtig, überreife, edelfaule Trauben, keine Maschinenernte.
      • Trockenbeerenauslese rosinenartige, edelfaule Trauben, keine Maschinenernte.
      • Eiswein Trauben im gefrorenen Zustand geerntet.

  • Classic ist ein Wein aus einer klassischen, gebietstypischen Rebsorte, gehaltvoll, aromatisch und trocken.
  • Selection stammt aus ausgewählten Standorten, geringer Ertrag und Handlese.
  • Erstes Gewächs aus dem Rheingau, durch wissenschaftliche Gutachten begründete hochwertige Anbauflächen für Riesling und Spätburgunder.
  • Riesling Hochgewächs ist in allen Anbaugebieten zulässig, wenn der Wein ausschließlich aus Rieslingtrauben hergestellt wurde.