Das Deutsche Weinrecht
kennt folgende
Güteklassen und Qualitätsstufen. Diese Einteilungen sollen dem
Verbraucher eine Einkaufshilfe und dem Winzer ein Anreiz für die
Qualitätsverbesserung sein.
- Tafelwein
muss ausschließlich
aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten
stammen.
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- Landwein ist die
gehobene Stufe des Tafelweins. Das Lesegut muss aus einem
bestimmten Gebiet stammen. Der Wein ist trocken oder
halbtrocken.
- Qualitätswein
b.A. darf nur
mit amtlicher Prüfungsnummer in den Verkauf gebracht
werden.
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- Qualitätswein
mit Prädikat darf kein Zucker zugesetzt
werden.
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- Kabinett fein,
leicht mit wenig Alkohol.
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- Spätlese reif,
elegant, etwas später in vollreifem Zustand geerntet.
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- Auslese edel, aus
vollreifen oder edelfaulen Trauben.
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- Beerenauslese
voll, fruchtig, überreife, edelfaule Trauben, keine
Maschinenernte.
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- Trockenbeerenauslese
rosinenartige, edelfaule Trauben, keine Maschinenernte.
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- Eiswein Trauben im
gefrorenen Zustand geerntet.
- Classic ist ein Wein aus einer
klassischen, gebietstypischen Rebsorte, gehaltvoll, aromatisch und
trocken.
- Selection
stammt aus
ausgewählten Standorten, geringer Ertrag und Handlese.
- Erstes
Gewächs aus
dem Rheingau, durch wissenschaftliche Gutachten begründete
hochwertige Anbauflächen für Riesling und
Spätburgunder.
- Riesling
Hochgewächs ist in allen Anbaugebieten
zulässig, wenn der Wein ausschließlich aus Rieslingtrauben
hergestellt wurde.